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Förderverein
Satzung
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Auszug aus der Satzung (§2)
Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung
(AO).
- Ziel des Wirkens ist das frühzeitige Erkennen mathematisch
begabter bayerischer Schülerinnen und
Schüler, die Weckung und besondere Förderung ihres
Interesses an der Wissenschaft Mathematik und
der mathematischen Bildung.
- Zur Verwirklichung des Vereinszwecks wird die
Fürther Mathematik - Olympiade jährlich geplant
und durchgeführt. Der Wettbewerb ist offen für alle
bayerischen Schülerinnen und Schüler der
Jahrgangsstufen fünf bis acht, die ein Gymnasium
oder eine Realschule besuchen. Er bietet ihnen eine
Mög-lichkeit, sich außerhalb des Unterrichts mit mathematischen
Fragestellungen zu beschäftigen und
dadurch weiterzubilden. Es besteht kein Rechtsanspruch
auf Teilnahme.
- Aufgabe des Vereins ist,
- jungen Menschen die Faszination von Mathematik
vor Augen zu führen und das in ihnen angelegte
Begabungsprofil zu wecken und weiterzuentwickeln,
- die Unterstützung bei der Beschaffung von
Preisen für die Sieger der beiden Runden der
Fürther Mathematik - Olympiade,
- die Förderung von ‚Mathematik - Tagen‘ für die
Preisträger,
- die Bündelung verschiedener Einzelaktivitäten
zur Förderung mathematischer Begabungen an
Schulen,
- die Popularisierung des Faches Mathematik
durch anhaltende Präsenz in den Medien.
Stets wird dabei unmittelbar die mathematische Bildung
von Schülern gefördert.
Der genannte Aufgabenkatalog kann jederzeit im
Sinne von § 2, Ziffer 2 erweitert werden.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Hier finden Sie die vollständige Satzung des
Vereins Fürther Mathematik-Olympiade e.V. als PDF-Datei.
geändert: 2004-01-01, Autor: Rudolf Großmann
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